Normen und Richtlinien — Raumlufttechnische Anlagen

Gemäß Bauordnungsrecht dürfen Leitungen nur dann in brandschutzrelevante Wände (z.B. Brandwände, Treppenraumwände) gelegt werden, wenn eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist. Gegebenenfalls sind dagegen Vorkehrungen zu treffen.

Gleichzeitig ist die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie über die Technischen Baubestimmungen in vielen Bundesländern eingeführt. Die MLüAR besagt, dass in Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen die Umluft und die Zuluft stets zu überwachen sind. Im speziellen Fall von Brand- und Rauchschutzklappen fordert der DIBt zusätzliche Schutzmaßnahmen. Im Brandfall ist die ordnungsgemäße Ansteuerung von Brand- und Rauchschutzklappen zu gewährleisten.

Je früher Rauch detektiert wird, desto besser. Die Raucherkennung direkt in der Lüftungsleitung ist die optimale Lösung zur Erfüllung der Vorschriften. Die jeweils gültige Landesbauordnung enthält die entsprechenden Vorschriften.

Die wichtigsten Hinweise zur Rauchfrüherkennung in raumlufttechnischen Anlagen haben wir in unserem Planungshandbuch für Sie zusammengefasst. Diese finden Sie jederzeit aktuell in unserem Downloadbereich.

Downloads - Raumlufttechnische Anlagen

FAQ Raumlufttechnische Anlagen

Hier finden Sie normenübergreifend die wichtigsten Fragen und Antworten zu unserem Produktportfolio im Bereich Raumlufftechnische Anlagen.

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Herstellererklärungen und Zertfikate

Die Herstellererklärungen und Zertifikate für die Produkte aus unserem Produktportfolio im Bereich Raumlufttechnische Anlagen finden Sie hier.

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