Hinweise zu den Garantiebedingungen der Hekatron Brandschutz

Weil wir von der Qualität unserer Produkte überzeugt sind, bieten wir unseren Kunden zusätzlich zur gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungspflicht eine freiwillige Herstellergarantie auf unsere Rauchwarnmelder. Bei Ihrer Produktgeneration beträgt sie zehn Jahre. Allerdings handelt es sich bei diesen Geräten nicht um herkömmliche Elektroartikel, sondern um sicherheitsrelevante Produkte, die im Ernstfall Leben und Sachwerte retten müssen. Dafür können wir nur garantieren, wenn wir sicherstellen, dass gewisse Standards während der Benutzung eingehalten werden. Diese haben wir in den Garantiebedingungen festgelegt.

Dazu zählt beispielsweise eine fachgerecht durchgeführte jährliche Wartung der Rauchwarnmelder. Ähnlich der regelmäßigen TÜV-Untersuchung für Kraftfahrzeuge ist hierfür eine entsprechende Dokumentationspflicht vorgesehen, die eine Instandhaltung durch eine von Hekatron geprüfte Fachkraft ab dem Zeitpunkt der Installation lückenlos nachweist. Im Vergleich zu anderen Herstellern, die teilweise eine monatliche oder sogar wöchentliche Prüfung der Geräte fordern, halten wir unsere Vorgehensweise für eine praktikable Lösung, die Ihnen als Kunde dennoch größtmögliche Sicherheit garantiert.

 

Im Einzelnen benötigen wir für die Prüfung Ihres Anliegens folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Kaufbeleg
  • Jährliche Wartungsdokumente
  • Schulungsnachweis der Fachkraft, die Installation und Wartung durchgeführt hat
  • Nachweis eines technischen Mangels

 

Wir weisen darauf hin, dass unsere freiwillige Herstellergarantie ausschließlich technische Mängel abdeckt, nicht jedoch solche, die beispielsweise durch fehlende Wartungen oder unsachgemäßen Einsatz der Geräte außerhalb der technischen Rahmenbedingungen der Hekatron Rauchwarnmelder entstanden sind. Weitere Informationen zu unseren Garantiebedingungen finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihrer Rauchwarnmelder.

 

Sie können die Garantiebedingungen nicht erfüllen?

Auch dafür haben wir eine Lösung, denn wir möchten, dass Sie mit unseren Produkten und Services rundum zufrieden sind. Deshalb bieten wir Ihnen als Kulanzleistung Ersatzgeräte zum Vorzugspreis an. Sie erhalten die Neugeräte schnell und unkompliziert. Um den Aufwand für Sie und uns gering zu halten, verzichten wir in diesem Fall auf eine Prüfung der reklamierten Rauchwarnmelder. Ein weiterer Vorteil: Sie bekommen damit unsere aktuellste Produktgeneration, die Sie ganz einfach gegen die bisherigen Geräte austauschen können. Auf die Ersatzmelder erhalten Sie unser neues und besonders verbraucherfreundliches fünfjähriges Garantieversprechen sowie den gewohnten Hekatron Service.

Weiterverwendung Funkmodule

Hinweis:

  • Funkmodule der Genius Familie (FM Basis, FM Pro, FM Basis X, FM Pro X) sind grundsätzlich für den Betrieb über 10 Jahre ausgelegt und dafür umfangreich getestet.
  • Für einen sicheren Betrieb über die 10 Jahre hinaus müssen insbesondere folgende Punkte beachtet werden:
    • Fachgerechter Ein- und Ausbau des Funkmodules
    • Einhaltung der in der Bedienungsanleitung beschriebenen Nutzungsbedingungen
  • Bei einem Betrieb der Funkmodule über den Zeitraum von 10 Jahren hinaus, besteht keinerlei Garantie- und/oder Gewährleistungsanspruch
  • Spätestens nach 15 Jahren empfiehlt Hekatron einen Austausch der Funkmodule aufgrund eines ab diesem Zeitpunkt nicht bewertbaren Verhaltens der verbauten elektronischen Komponenten
  • Bei dem Betrieb eines Funkmoduls über 15 Jahre hinaus, besteht auch für den Rauchwarnmelder, in den das Funkmodul eingebaut wird, keinerlei Garantie- und/oder Gewährleistungsanspruch