Rauchmelderpflicht in Sachsen

Für Neu- und Umbauten besteht die Rauchmelderpflicht in Sachsen bereits seit Januar 2016. Seit dem ersten Juni dieses Jahres gilt sie nun auch für bereits bestehende Objekte.

Einbaupflicht InformationNeue Einbaupflicht für Bestandsbauten ab dem 31.12.2023

Die neuen Vorschriften gelten für sämtliche Gebäudearten und geben vor, dass alle Räume ausgestattet werden müssen, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. Auch für Flure, die als Rettungswege dienen, sind Rauchmelder nun Pflicht. Nur wenn Schlafräume bereits mit einer automatischen Rauchdetektion und einer angemessenen Alarmierung ausgestattet sind, muss nicht separat nachgerüstet werden. Dies ist beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen der Fall, wenn diese durch entsprechende Brandschutzkonzepte über bauaufsichtlich genehmigte Brandmeldeanlagen gesichert sind.

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Für welche Räume besteht eine Rauchmelderpflicht?

Das Anbringen von mindestens einem Rauchmelder ist grundsätzlich in allen Aufenthaltsräumen vorgeschrieben, in denen Personen schlafen. In der Regel sind dies die Kinderzimmer, das Schlafzimmer und beispielsweise auch das Gästezimmer. Darüber hinaus müssen alle Flure im Gebäude, die ins Treppenhaus bzw. ins Freie führen, mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet werden. Nachdem 2018 die erweiterte Ausstattungspflicht für Wohnungen sowie gewerbliche, kommunale und landwirtschaftliche Betriebe ergänzt wurde, folgte in Sachsen nun nochmals eine Konkretisierung für den Einsatz von Rauchwarnmeldern in Gebäuden, bei denen es sich nicht um Sonderbauten handelt.
Die Ausstattungspflicht mit Rauchmeldern betrifft somit weiterhin auch kleine Pensionen und Hotels mit bis zu 30 Gästebetten, die nicht unter die sächsische Beherbergungsstättenrichtlinie fallen. Ab einer Bettenzahl von mehr als 60 Betten schreibt diese eine Alarmierungseinrichtung vor, die bei Auftreten von Rauch in den notwendigen Fluren auch selbsttätig auslöst. Ebenfalls gilt dies für Kindertagesstätten mit Schlafmöglichkeiten. 

Die neue Ausstattungspflicht betrifft aber nicht mehr Sonderbauten wie Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen, in denen „bestimmungsgemäß“ Menschen schlafen.

Whitepaper zur Rauchmelderpflicht in Sachsen

In unserem Whitepaper finden Sie wichtige Informationen über Gesetze, Normen & Richtlinien zur neuen Rauchwarnmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten in Sachsen.

Was Sie von unserem Whitepaper erwarten können:

  • Allgemeine Informationen zu Brandgefahren und der Rauchwarnmelderpflicht
  • Die Sächsische Bauordnung und die Änderungen im Detail
  • Beispiele und Empfehlungen für Beherbergungsbetriebe
  • Beispiele und Empfehlungen für Kindergärten und Kindertagesstätten

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Optimalschutz nach Empfehlung Hekatron, der DIN 14676 und „Rauchmelder retten Leben“

Alle Aufenthaltsräume und Flure ausgenommen Badezimmer und Küche.
Diese Regelung hat zum Beispiel Berlin/Brandenburg bereits in Ihre Landesbauordnung aufgenommen.

  1. Gästeschlafzimmer
  2. Kinderzimmer
  3. Schlafzimmer
  4. Arbeitszimmer
  5. Wohnzimmer
  6. Flur

Wer montiert die Rauchmelder?

Die Montage der Rauchmelder erfolgt durch den Eigentümer bzw. Vermieter, denn er trägt die Verantwortung, dass die Räume entsprechend ausgestattet sind. Alternativ kann der Eigentümer einen Dienstleister mit der Montage beauftragen. Wichtig hierbei ist, dass die Firma die Berechtigung zur Montage und Wartung von Rauchmeldern hat. Diese kann das Unternehmen beispielsweise durch die Schulung eines Mitarbeiters zur Fachkraft für Rauchwarnmelder erwerben. Denn so lässt sich sicherstellen, dass die Rauchmelder auch entsprechend der DIN 14676-1 montiert werden und im Brandfall rechtzeitig auslösen.

Wer muss die Rauchmelder warten?

In Mietwohnungen sind die Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: Die Besitzer) für die Instandhaltung der Rauchmelder verantwortlich – es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Instandhaltung selbst. Allerdings ist der Vermieter aufgrund des Mietrechts immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d. h. die regelmäßige Inspektion zu übernehmen. Im selbstgenutzten Wohneigentum ist der Eigentümer selbst für die Ausrüstung und Wartung verantwortlich. Dies gilt für alle Bundesländer gleichermaßen.

Obwohl das Gesetz bundesweit eine Rauchmelderpflicht vorschreibt, kommt es vor, dass Eigentümer oder Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommen. Mieter haben aber die Möglichkeit, ihren Vermieter auf diese Rauchmelderpflicht auch mit Nachdruck hinzuweisen. So beispielsweise auch mit Einschaltung eines Anwalts oder einer Meldung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde, wenn ein Vermieter keine Rauchmelder installiert hat oder die installierten Rauchmelder nicht funktionstüchtig sind. Möglich sind laut Gesetz Bußgelder von bis zu 500.000 Euro Höhe und weitere Zwangsmaßnahmen.

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Bestimmungsgemäß schlafen

Die neue Regelung zur Ausrüstung von Bestandsbauten betrifft nicht nur Wohnraum sondern alle Liegenschaften, in denen Bestimmungsgemäß geschlafen wird. So müssen zum Beispiel auch zahlreiche Kindergärten, Beherbergungsbetriebe, Hotels und andere Liegenschaften mit den kleinen Schutzengeln nachgerüstet werden. Bei größeren Liegenschaften eignet sich besonders eine flächendeckende Alarmierung mit unseren Genius Plus X Editionsmeldern. Gemeinsam mit dem Funkmodul sorgen Sie so für maximale Sicherheit. Mit dem Genius Port lassen sich zudem Feueralarme jederzeit und überall lokalisieren. In den drei folgenden Anwendungsbeispielen erfahren Sie die Vorteile einer flächendeckenden Alarmierung mit dem Funksystem Genius.

 

  • Für eine bessere Kommunikation mit den Hotelgästen und um unnötige Panik zu vermeiden, können alle Melder stumm geschaltet werden, die keinen Rauch detektiert haben.
  • Der Rezeptionist kann gezielt und schnell prüfen, ob tatsächlich ein Brand ausgebrochen ist, und die Feuerwehr alarmieren.
  • Hotelgäste und Personal können gezielt evakuiert und ein Schaden auf ein Minimum reduziert werden.

Legende

  1. Durch eine Zigarette bricht in Zimmer 202 nachts ein Feuer aus.
  2. Die funkvernetzten Genius Plus X Melder detektieren den Rauch und alarmieren flächendeckend im ganzen Hotel.
  3. Gleichzeitig sendet der Genius Port eine Mitteilung auf ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) an der Rezeption des Hotels.
  4. Der Rezeptionist erfährt über das mobile Endgerät sofort, in welchem Bereich bzw. Raum der Rauch detektiert wurde.
  5. Gleichzeitig erhält der Betreiber des Hotels, der sich nicht auf dem Gelände befindet, eine entsprechende Meldung auf seinem mobilen Endgerät.
  • Für eine bessere Kommunikation mit Kindern und Kollegen können alle Melder stumm geschaltet werden.
  • Angestellte können gezielt und schnell prüfen, ob tatsächlich ein Brand ausgebrochen ist und im Ernstfall die Feuerwehr alarmieren.
  • Kinder und Personal können gezielt evakuiert und ein Schaden auf ein Minimum reduziert werden.

Legende

  1. Durch einen Kabelbrand bricht im Schlafplanet ein Feuer aus.
  2. Die funkvernetzten Genius Plus X Melder detektieren den Rauch und alarmieren flächendeckend im ganzen Kindergarten.
  3. Der Genius Port sendet eine Alarmmeldung auf das Smartphone der Betreuerin, die auf dem Hof Aufsicht hat.
  4. Die Betreuerin erfährt über ihr Smartphone sofort, in welchem Bereich bzw. Raum der Rauch detektiert wurde.
  • Sichere Alarmierung durch Alarmweiterleitung an alle Rauchwarnmelder, den Port und somit auch auf das Smartphone.
  • Lokal entstehende Alarme sofort mitbekommen.
  • Alarme auch bei Abwesenheit empfangen.
  • Löschspray intuitiv benutzbar.
  • Schutz vor Kohlenmonoxid-Vergiftung.

Legende

  1. Durch eine Kerze bricht im Schlafzimmer Feuer aus.
  2. Die funkvernetzten Genius Plus X Melder detektieren den Rauch und alarmieren im ganzen Haus.
  3. Der Genius Port sendet eine Alarmmeldung auf das Smartphone des Bewohners.
  4. Der Bewohner kann nun richtig auf den Brand reagieren.

Schulungsangebote für Rauchwarnmelder Fachkräfte in Sachsen

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Neben der technischen Qualität spielt die korrekte Projektierung, Installation und Wartung von Rauchmeldern eine entscheidende Rolle für einen zuverlässigen Brandschutz. Deshalb bietet Hekatron mit der Zertifizierung zur Q-Fachkraft und zum Funkspezialist für Rauchmelder nach DIN14676 praxisnahe Schulungen an.

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IdeeRauchmelderpflicht in anderen Bundesländern?

In der gesamten Bundesrepublik Deutschland gibt es heute eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für Wohnungen und Wohnhäuser. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg endete die fünfjährige Übergangsfrist Ende 2020. Seitdem war nur noch das Bundesland Sachsen ohne Rauchmelderpflicht. Seit Anfang Juni 2022 gilt die Rauchmelderpflicht nun auch für das Bundesland Sachsen. Grundlage hierfür ist die sächsische Bauordnung (SächsBo), die Ende Mai 2021 vorgelegt und Anfang Januar 2022 vom Landeskabinett verabschiedet wurde. Seit dem 8. Juni 2022 müssen in Sachsen neben Neubauten auch Bestandsgebäude mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Für die Umsetzung gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023.

Als erstes Bundesland hatte Rheinland-Pfalz 2003 die Rauchmelderpflicht eingeführt, zunächst nur für Neu- und Umbauten, im zweiten Schritt auch für Bestandsbauten. Nach und nach zogen schließlich alle Bundesländer nach.

Weitere Informationen zur Rauchmelderpflicht Deutschland

 

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