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V 1.1 - Vorbereitung zur Prüfung als hauptverantwortliche Fachkraft nach VdS 2236

Dauer:

3 Tage (1. Tag: 13:00 – 17:00 Uhr / 2. + 3. Tag: 8:30 – 17:00 Uhr)

Modulnr:

V 1.1

Kosten:

Webinar

1350,- EUR pro Teilnehmer

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Seminardetails (PDF)

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Errichterunternehmen, welche die Absicht haben, die Prüfung zur „Hauptverantwortlichen Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach VdS 2236“ abzulegen. Für die Teilnahme sind die nachfolgend aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen zu berücksichtigen.

 

Seminarinhalt

In der Veranstaltung werden zunächst die zu erfüllenden Anforderungen zur Anerkennung als Errichterunternehmen nach VdS 3403 bzw. VdS 3422 sowie die Prüfungsordnung VdS 2236 besprochen.

Weiterhin werden die wesentlichen Richtlinien, die für den Aufbau einer Brandmeldeanlage nach
VdS 2095 einzuhalten sind, thematisiert. Diese Richtlinien sind:

 

  • VdS 2095 - VdS-Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen – Planung und Einbau
  • VdS 2833 - Schutzmaßnahmen gegen Überspannung für Gefahrenmeldeanlagen
  • VdS 2496 - VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen – Planung und Einbau
  • VdS 3407 – VdS-Installationsattest für Brandmelde und Gaslöschanlagen
     

Die gemeinsame Durcharbeitung der Prüfungsfragenkataloge VdS 2247-1 (allgemeine Elektrotechnik) und VdS 2266 (Ergänzungsfragen zur Brandschutztechnik), die Bearbeitung und Besprechung von Planungsaufgaben sowie die Besprechung eines Praxis-Beispiels für eine VdS-konforme Dokumentation runden das Seminar ab.

Lernziel

Nach der Veranstaltung sind die Teilnehmer auf die Prüfungsteile C1 bis C3 der Prüfung zur hauptverantwortlichen Fachkraft für Brandmeldeanlagen nach VdS 2236 vorbereitet.

Hinweis: Die Prüfungsvorbereitung auf die Prüfungsteile A1 und A2 ist Bestandteil des Seminars

P 2.3.

Voraussetzungen

Die Veranstaltung baut auf den Kenntnissen der Veranstaltungen P 2.2 und P 2.3 auf.

 

Somit sollten die Teilnehmenden entweder bereits „Verantwortliche Person für BMA nach DIN 14675“ sein oder an den Veranstaltungen P 2.2 und P 2.3 teilgenommen haben.

 

Um im Nachgang an das Seminar die Prüfung zur hauptverantwortlichen Fachkraft ablegen zu können, müssen die Teilnehmer eine der folgenden beruflichen Qualifikationen erfüllen:

 

  • EQR/DQR Niveau 6
  • Dipl.-Ing. bzw. Ing. grad.
  • Master
  • Bachelor
  • Staatl. Geprüfter Techniker
  • Meister
  • EQR/DQR Niveau 4 mit 5 Jahren Berufserfahrung in dem Bereich der Brandmeldetechnik, davon 2 Jahre Erfahrung mit der Errichtung von VdS-Brandmeldeanlagen.
  • Facharbeiter mit 5 Jahren Berufserfahrung in dem Bereich der Brandmeldetechnik, davon 2 Jahre Erfahrung mit der Errichtung von VdS-Brandmeldeanlagen.
    Die Ausbildung muss dabei im Bereich der Elektrotechnik auf dem Gebiet der Nachrichten-, Mikroprozessor-, Mess- und Regel- oder allgemeinen Elektrotechnik angesiedelt sein (vgl. auch VdS 3403 bzw. VdS 3422, Abs. 5.1.3)

 

Zusätzlich muss das entsendende Errichterunternehmen bereits nach VdS 3403 oder VdS 3422 zertifiziert sein oder die Absicht haben, sich neu nach einer dieser Richtlinien zertifizieren zu lassen.

 

Anmerkung: 

Die Errichterfirma erteilt beim VdS den Auftrag zur Anerkennung als Errichterfirma für BMA nach VdS 3403 (Formular im Anhang F). Für diese Zertifizierung entstehen weitere Kosten.

Die Einladung zur Prüfung für die hauptverantwortliche Fachkraft erfolgt nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen automatisch durch die VdS-Zertifizierungsstelle. Die Prüfungen werden in der Regel alle 2 Monate durchgeführt.

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