Hekatron Vertriebs GmbH
Brühlmatten 9
79295 Sulzburg
Tel.: +49 7634 500-0
Fax: +49 7634 6419
info(at)hekatron.de
Typ:
Dauer:
2 Tage Seminar
1/2 Tag Prüfung
1. Tag: 09:00 – 17:00 Uhr
2. Tag: 09:00 – 17:00 Uhr
3. Tag: 09:00 – 12:00 Uhr (Prüfung)
Kosten:
1.210,- € / Teilnehmer
Seminar Dokumentation 74,- €
zzgl. MwSt.
Modulnr:
Hier können Sie sich alle Informationen und Termine zum Seminar auf einen Blick als PDF downloaden:
Die aktuellen Seminarbedingungen finden Sie hier:
Planer, Facherrichter und Betreiber von Sprachalarmanlagen
Das Seminar richtet sich an Personen, welche die Absicht haben, die Prüfung zur verantwortlichen Person (SAA) nach DIN 14675 abzulegen. Für die Teilnahme sind die nachfolgend aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen zu berücksichtigen.
Das Seminar baut auf den Kenntnissen des Seminars „Grundlagen der Sprachalarmierung, Audioakustik & Projektierung“ (SAA 1.1) auf. Somit sollten die Teilnehmer im Vorfeld das Seminar SAA 1.1 besucht haben oder diese Grundkenntnisse besitzen.
Um im Nachgang an das Seminar die Prüfung zur verantwortlichen Person für SAA nach DIN 14675 ablegen zu können, müssen die Teilnehmer eine der folgenden beruflichen Qualifikationen erfüllen:
Die entsendende Fachfirma ist bereits nach DIN 14675 zertifiziert oder hat die Absicht, sich neu nach dieser Norm zertifizieren zu lassen.
Mitzubringen sind: DIN 14675-1; DIN 14675-2; DIN VDE 0833-1, DIN VDE 0833-2 und DIN VDE 0833-4
Sie erwerben fundierte Kenntnisse zu den Anforderungen an elektroakustische Notfallwarnsystemen, können Sprachalarmanlagen normgerecht aufbauen, betreiben und instandhalten und sind für die Prüfung zur verantwortlichen Person nach DIN 14675 vorbereitet.
Hinweis: Im Vorfeld sollten sich die Teilnehmer des Seminars den Prüfungsfragenkatalog SAA der ARGE DIN 14675 herunterladen und sich mit diesem als auch mit der VDE 0833-4 bereits im Vorfeld entsprechend vorbereiten.
www.vaz-ev.de/images/arge14675/Fragenkatalog_ARGE_DIN14675_SAA_Stand_02_12_2015.pdf
Im Anschluss an das Seminar besteht die Möglichkeit, vor Ort die Prüfung zur verantwortlichen Person gem. Prüfungsordnung der ARGE DIN 14675 durch den TÜV Rheinland abnehmen zu lassen.
Die Prüfungsgebühren sind nicht in den Seminarkosten enthalten und werden durch den TÜV Rheinland separat berechnet.