AGB Reklamationsportal

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Hekatron Vertriebs GmbH über das Online-Reklamationsportal Reklamationsservice für Rauchwarnmelder

Stand: März 2021

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle über das Online-Reklamationsportal auf service.hekatron-brandschutz.de (im Folgenden: Online-Portal“) geschlossenen Verträge zwischen der

Hekatron Vertriebs GmbH
Brühlmatten 9
D-79295 Sulzburg
Tel: +49 7634 500-0
Fax: +49 7634 6419
E-Mail: info(at)hekatron.de

(im Folgenden: „Hekatron“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Besteller“). Für die Geschäftsbeziehung zwischen Hekatron und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn Hekatron stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Besteller Verbraucher oder Unternehmer ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(1) Um das Online-Portal nutzen zu können, erstellt der Besteller zunächst ein Benutzerkonto. Verbraucher können auch eine Gastreklamation durchführen. Sodann kann der Besteller aus seiner Sicht zu reklamierende Geräte erfassen und den Status für diese prüfen lassen. Dem Besteller wird angezeigt, ob ihm im Rahmen einer Kulanzleistung kostenfreie und/oder kostenpflichtige Austauschprodukte zur Bestellung zur Verfügung stehen. Für kostenpflichtige Produkte kann der Besteller im Rahmen der angezeigten maximalen Bestellmenge die gewünschte Anzahl an Produkten auswählen. Durch die Anzeige der zur Verfügung stehenden Produkte gibt Hekatron ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Über die Buttons „Weiter zur Lieferadresse“ und „Weiter zur Zahlung“ kann der Besteller die Lieferadresse korrigieren und die Zahlungsart auswählen. Sodann gelangt er unter der Überschrift „Übersicht Reklamationsauftrag“ zu einer Übersicht der zur Bestellung ausgewählten Produkte. Der Vertrag kommt zustande, indem der Besteller den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anklickt. Zuvor kann der Besteller die Daten jederzeit abändern und einsehen. Eingabefehler kann der Besteller vor dem Absenden der Bestellung mit den im Online-Portal zur Verfügung gestellten technischen Mitteln sowie über die üblichen Funktionen der Tastatur/Maus korrigieren. Der Vorgang kann auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abgebrochen werden. Die Annahmeerklärung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Setzen eines Häkchens neben dem Feld „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seine Erklärung aufgenommen hat.

(2) Hekatron schickt daraufhin dem Besteller eine automatische Bestätigungs-E-Mail zu. In dieser E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext dem Besteller auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(1) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Falls dem Besteller Versandkosten berechnet werden, werden diese vor Vertragsschluss in der Übersicht angegeben und sind nur dann vom Besteller zu tragen, soweit der Besteller nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.

(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Das Versandrisiko trägt Hekatron, wenn der Besteller Verbraucher ist. Das Versandrisiko trägt der Besteller, wenn der Besteller Unternehmer ist.

(4) Der Besteller hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

(1) Der Besteller kann die Zahlung ausschließlich über die im Online-Portal angebotenen Zahlungsarten vornehmen. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden dem Besteller vor Bestätigen des Buttons „Weiter zur Lieferadresse“ zur Auswahl angezeigt. Hekatron behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen bzw. nur ausgewählte Zahlungsarten anzubieten.

(2) Der Besteller wählt die Zahlungsart bei jeder Bestellung.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Bei Zahlung per Kreditkarte oder PayPal erfolgt die Belastung des Kontos unmittelbar nach Vertragsschluss. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Ist der Besteller Verbraucher, hat er Hekatron Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist Besteller Unternehmer, hat er Hekatron Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

(4) Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch Hekatron bleibt vorbehalten.

(5) Die Bezahlart PayPal setzt ein PayPal Konto voraus, in dem die Zahlung freigegeben werden muss. PayPal führt ggf. eine Bonitätsprüfung durch, für die auch die eingegebenen Daten der Lieferung verwendet werden können. Genauere Einzelheiten sind den Bedingungen von PayPal zu entnehmen.

(1) Das Eigentum an den gelieferten Sachen verbleibt bis zur vollständigen Zahlung bei Hekatron.

(2) Ist der Besteller Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a)  Hekatron behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Sofern sich der Besteller vertragswidrig verhält - insbesondere bei Zahlungsverzug -, ist Hekatron berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch Hekatron liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Hekatron ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

b)  Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller Hekatron unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Hekatron die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den Hekatron entstandenen Ausfall. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts gegen Verlust und Beschädigung zu versichern und Hekatron hiervon schriftlich Anzeige zu machen. Erfolgt dies nicht, so ist Hekatron berechtigt, auf Kosten des Bestellers die Versicherung selbst abzuschließen. 

c)  Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Bestellers gegen etwaige Dritte aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller mit Vertragsschluss in Höhe des mit dem Dritten vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an Hekatron ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Hekatron, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Hekatron wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Besteller sich nicht im Zahlungsverzug befindet oder kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder keine Zahlungseinstellung vorliegt.

d)  Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller erfolgt stets im Namen und Auftrag von Hekatron. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an dem Liefergegenstand an der umgebildeten Sache fort. Sofern der Liefergegenstand mit anderen, nicht Hekatron gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Hekatron das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes seines Liefergegenstandes zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass der Liefergegenstand als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller Hekatron anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Hekatron unentgeltlich verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von Hekatron gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an den Lieferant ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Hekatron nimmt diese Abtretung mit Vertragsschluss an.

e)  Hekatron verpflichtet sich, den Teil der ihm zustehenden Sicherungsrechte auf Verlangen des Bestellers freizugeben, der den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Hekatron steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

(1) Von Hekatron angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware im Online-Portal keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie zwei bis fünf Werktage.

(2) Es bestehen folgende Lieferbeschränkungen: Hekatron liefert nur an Besteller, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland.

(1) Sachmängelansprüche können nur für kostenpflichtig erworbene Produkte entstehen. Produkte, die dem Besteller kostenlos geliefert werden, stellen eine reine Kulanzleistung dar.

(2) Für Sachmängel haftet Hekatron – vorbehaltlich nachfolgend Ziffer VII.3. und VII.4. nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.

(3) Ist der Besteller Unternehmer, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch), 445b Abs. 1 bis Abs. 3 (Rückgriffsanspruch) und 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen. Bei einer von Hekatron zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit richtet sich die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Ist der Besteller Unternehmer, setzen die Mängelansprüche des Bestellers zudem voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Hekatron hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist Hekatrons Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(5) Hekatron ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. IX. – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(7) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(8) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen Hekatron bleiben unberührt.

(9) Eine zusätzliche Garantie besteht bei von Hekatron gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich im Rahmen des Reklamationsservice zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

(10) Für Schäden wegen Mangelhaftigkeit der Ware haftet Hekatron nur in den in Ziff. IX. genannten Grenzen.

Ist der Besteller Unternehmer, gilt Folgendes: Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb von Hekatron erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Hekatron das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will Hekatron von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat Hekatron dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

(1) Hekatron haftet entsprechend den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in den Fällen zu vertretenden Unvermögens und zu vertretender Unmöglichkeit. Ferner haftet Hekatron für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie sowie bei einer von Hekatron zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Verletzt Hekatron im Übrigen mit einfacher Fahrlässigkeit eine vertragswesentliche Pflicht, d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf sowie Pflichten, bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), so ist die Ersatzpflicht von Hekatron auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

(3) In allen anderen Fällen der Haftung sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen. 

(4) Soweit die Haftung von Hekatron ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das Hekatron nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Ziff. X.2. findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

(2) Über das Muster-Widerrufsformular informiert Hekatron nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

— An Hekatron Vertriebs GmbH, Brühlmatten 9, D-79295 Sulzburg, E-Mail: rs-reklamationen@hekatron.de

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Auftragsnummer / Transaktionsnummer

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen   

(1) Für andere als private Nutzer gelten die in der „Information zum Elektro- und Elektronikgesetz für andere Nutzer als private Haushalte“ von Hekatron niedergeschriebenen Regelungen. Diese sind unter diesem Link auf der Homepage von Hekatron zu finden. Gleiches gilt für die gültigen Regelungen für alle anderen Nutzer.

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter ec.europa.eu/odr abrufbar ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

(2) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Hekatron. Hekatron ist zudem berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für Verträge zwischen Hekatron und dem Besteller gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.